Gewerbesteuermessbetrag wird nicht mehr vorläufig festgesetzt
Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 sind nun entgültig rückwirkend beseitigt worden.
Weil es Streit über die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 gab, ergingen Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag bisher vorläufig. Inzwischen wurden die Änderungen vom Gesetzgeber bestätigt, und die obersten Finanzbehörden der Länder haben daher die Anweisung, den Gewerbesteuermessbetrag nur vorläufig festzusetzen, wieder aufgehoben.
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