Rechtsprechung wie im Schlaf
Erst wenn eindeutige Anzeichen für einen selig schlummernden Finanzrichter vorliegen, ist die mündliche Verhandlung hinfällig.
Es gibt Finanzrichter, die beherrschen ihr Fach im Schlaf. Diese Richter können dem Vortrag während der mündlichen Verhandlung auch mit geschlossenen Augen und geneigtem Kopf folgen, meint der Bundesfinanzhof. Zwar ist ein Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt. Damit diese Voraussetzungen vorliegen, bedarf es jedoch eines echten Dornröschenschlafs: Nur sichere Anzeichen für das Schlafen wie tiefes, gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung genügen den Ansprüchen des Bundesfinanzhofs.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung