Stichtagsregelung beim Elterngeld ist zulässig
Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007.
Die Stichtagsregelung beim Elterngeld, nach der das Elterngeld erst für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder gezahlt wird, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zweiter Mütter, deren Kinder jeweils kurz vor dem Stichtag geboren wurden, nicht zur Entscheidung angenommen, da vor dem Elterngeld schließlich Anspruch auf Erziehungsgeld bestand, auch wenn diese beiden Mütter wegen ihres zu hohen Einkommens lediglich beim Elterngeld eine Zahlung erhalten hätten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen