Dokumentation einer Investitionsabsicht
Die für einen Investitionsabzugsbetrag notwendige Dokumentation der Investitionsabsicht kann auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren nachgewiesen werden.
Wer den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen will, kann dies normalerweise nicht erst im Einspruchsverfahren geltend machen. Bei einem Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid ist das allerdings ohne weiteres möglich. Außerdem meint der Bundesfinanzhof, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise zur Dokumentation der Investitionsabsicht nicht an den Abgabezeitpunkt der Steuererklärung gebunden sind, sondern auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren vervollständigt werden können.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung