Kindergeld für Freiwilligendienst
Für den neuen Bundesfreiwilligendienst besteht erst ab Herbst Anspruch auf Kindergeld, weswegen Anträge momentan noch zurückgestellt werden.
Im Frühjahr wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolger des Zivildienstes eingeführt. Leider wurde der Freiwilligendienst jedoch nicht zeitgleich in den steuerlichen Katalog der Freiwilligendienste aufgenommen; das soll erst im Herbst zusammen mit zahlreichen anderen Änderungen im Steuerrecht erfolgen. Damit gibt es momentan keine gesetzliche Grundlage für einen Kindergeldanspruch für die Kinder, die den Freiwilligendienst leisten. Das Bundeszentralamt für Steuern hat daher die Familienkassen angewiesen, Kindergeldanträge bis zu der Gesetzesänderung zurückzustellen, damit den Betroffenen der Anspruch auf Kindergeld nicht verloren geht. Wer nun trotzdem eine vorgezogene Bearbeitung bei der Familienkasse verlangt, bekommt einen Ablehnungsbescheid, der später nicht mehr geändert werden kann, sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Den betroffenen Eltern bleibt damit nichts anderes übrig, als sich in Geduld zu üben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch