Erbe muss selbstfinanzierte Versicherung trotzdem versteuern
Auch wenn der Erbe die Beiträge zur Lebensversicherung des Erblassers selbst gezahlt hat, ist die Versicherungsleistung trotzdem erbschaftsteuerpflichtig.
Das Erbschaftsteuerrecht unterscheidet bei geerbtem Vermögen nicht danach, wie das Vermögen zuvor gebildet worden ist. Frühere Zuwendungen des Erben an den Erblasser spielen also keine Rolle, und daher ist die Leistung aus einer Lebensversicherung auch dann erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbe die Versicherungsbeiträge früher selbst zugunsten des Erblassers gezahlt hat, meint das Finanzgericht Düsseldorf.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch