Ausschluss des Vorsteuerabzugs
Als Unternehmer können Sie auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze verzichten, so dass ein Vorsteuerabzug möglich ist.
Als Unternehmer steht Ihnen der Vorsteuerabzug zu, wenn Sie zur Zeit des Leistungsbezugs die Absicht hatten, die Eingangsumsätze für solche Ausgangsumsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Es reicht aus, dass Sie die Absicht haben, auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze zu verzichten. Die jeweilige Absicht ist durch objektive Anhaltspunkte zu belegen.
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Weitere Informationen-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026