Dauerhaft höhere Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel soll eine Gesetzesänderung die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung dauerhaft bei 500.000 Euro festschreiben.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes wurde die Umsatzgrenze, bis zu der Unternehmen die Umsatzsteuer nach der Ist-Besteuerung abführen können, ab Mitte 2009 auf 500.000 Euro angehoben. Diese höhere Umsatzgrenze ist allerdings bis Ende 2011 befristet und würde daher schon in wenigen Monaten wieder auf den alten Wert von 250.000 Euro sinken. Die Regierungskoalition will dies nun aber noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel verhindern und plant ein Gesetz, mit dem die höhere Umsatzgrenze dauerhaft festgeschrieben wird.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften