Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen
Ein Finanzgericht hat wegen Zweifel an der Gesetzesänderung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Nachdem der Bundesfinanzhof im letzten Jahr festgestellt hat, dass Zinsen auf Steuererstattungen nicht steuerpflichtig sein können, hat der Fiskus prompt eine Rechtsprechungsänderung veranlasst, nach der die Zinsen weiter als steuerpflichtige Kapitalerträge gelten. Diese Änderung hatte das Finanzgericht Münster noch im letzten Jahr zunächst abgesegnet, weil die Gesetzesänderung lediglich eine Rechtslage wieder herstellt, die davor auch schon bestanden hat. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun aber mehr Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerpflicht geäußert und daher dem Kläger die Aussetzung der Vollziehung bewilligt. Gegen beide Entscheidungen ist nun die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage