Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers
Ein Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer ist kein steuerfreier Auslagenersatz.
Gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen für Ihr häusliches Arbeitszimmer einen Bürokostenzuschuss, so ist dies kein steuerfreier Auslagenersatz, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Gewährung dieses Vorteils irgendwelche betrieblichen Gründe sprechen.
Zwischen steuerpflichtigem Werbungskostenersatz und steuerfreiem Auslagenersatz ist streng zu trennen. Ausnahmen wie beim Ersatz von Aufwendungen des Arbeitnehmers für Verbrauchsmaterial sind hier nicht zulässig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen