Testierfreiheit des Erblassers
Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit.
Nach deutschem Recht gilt für Sie die Testierfreiheit: Sie können jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen als Erben einsetzen. Ebenso können Sie die Verwaltung und Verteilung Ihres Vermögens festlegen. Eine vertragliche Einschränkung der Testierfreiheit ist nicht möglich. Entsprechende Verträge sind nichtig.
Die Testierfreiheit garantiert Ihnen also einen großen Freiraum. Allerdings gibt es auch einige Einschränkungen: Eine Einschränkung besteht zum Beispiel darin, dass Sie dem erbrechtlichen Typenzwang unterliegen. Das wiederum bedeutet, dass Sie Ihren Willen nur in den vom Gesetz vorgeschriebenen Formen Ausdruck verleihen können. Die Einschränkung ist allerdings nicht gravierend, da das Erbrecht verschiedene Rechtsinstitute vorsieht. Eine weitere Einschränkung ist das Pflichtteilsrecht, das nahen Angehörigen einen gewissen Mindestanteil am Erbe garantiert und deren Enterbung verhindert.
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