Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens
Zum Jahreswechsel ist der Basiszins für vereinfachte Ertragswertverfahren um rund 1 % gesunken.
Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins bekannt gegeben, der für die Bewertung von Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zur Anwendung kommt. Der Basiszins beträgt in diesem Jahr 2,44 Prozent. Das ist fast ein Prozent weniger als noch im letzten Jahr anzusetzen war.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung