Steueridentifikationsnummer ist verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hält die Einführung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer für verfassungskonform.
Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer und die damit verbundene Datenspeicherung bei der Finanzverwaltung sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungskonform. Insbesondere sei die Steueridentifikationsnummer mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage