Kontrollaufgaben einer Depotbank
Die Kontrollaufgaben einer Depotbank gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft umfasst auch die Pflicht zum vorbeugenden Eingreifen.
Bei Wertpapier-Sondervermögen sind die Kontrollaufgaben einer Depotbank gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft nicht auf die nachträgliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschränkt, sondern umfassen auch die Pflicht, vorbeugend einzugreifen. Das vorbeugende Eingreifen zielt nicht auf eine Zweckmäßigkeitskontrolle ab, sondern soll eine Rechtmäßigkeitskontrolle ermöglichen. Die Maßnahmen der Kapitalanlagegesellschaft sollen auf ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Vertragsbedingungen des Fonds geprüft werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer