Vermietung mit Verkaufsabsicht
Eine Vermietung mit Verkaufsabsicht führt nicht automatisch dazu, dass der Werbungskostenabzug wegfällt.
Die mit der Vermietung einer Immobilie verbundenen Kosten sind auch dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die Immobilie bereits verkauft werden soll, aber auf Wunsch des potentiellen Käufers zunächst an diesen vermietet wird. Voraussetzung ist allerdings, dass bei einer vertragsgemäßen Abwicklung ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten anfallen würde. Mit dieser Entscheidung gab das Finanzgericht Münster einer Immobilienbesitzerin recht, bei der letztlich doch ein Werbungskostenüberschuss entstand, weil der vorgesehene Käufer in betrügerischer Absicht gehandelt hatte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage