Finanzverwaltung bekommt vorerst keine Amazon-Daten
Die Finanzverwaltung ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, von Amazon eine Aufstellung der Marketplace-Anbieter zu bekommen.
Von eBay verlangt die Finanzverwaltung schon länger regelmäßig Daten über die Aktivitäten fleißiger Verkäufer. Mit einem ähnlichen Ansinnen ist sie nun beim Internethändler amazon.de vorerst gescheitert. Per Sammelauskunftsersuchen wollte die Finanzverwaltung eine Liste aller Marketplace-Anbieter mit einem Jahresumsatz über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro sowie eine Aufstellung aller Kauf- und Abrechnungsvorgänge dieser Händler. Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Finanzverwaltung nun jedoch vorerst gestoppt. Sicher vor dem Finanzamt sind die Verkäufer deswegen allerdings noch nicht, denn das Gericht hat sich nicht dazu geäußert, ob das Auskunftsersuchen überhaupt zulässig ist. Es hat lediglich festgestellt, dass die Finanzverwaltung beim deutschen Amazon-Ableger an der falschen Adresse ist, weil die Händlerdaten nicht in Deutschland, sondern bei der Konzernmutter in Luxemburg liegen. Über die Frage nach der Zulässigkeit solcher Auskunftsersuchen muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch