Versteckte Pflicht zur elektronischen Steuererklärung
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind.
Um sich selbst Aufwand zu ersparen, verlangt die Finanzverwaltung in immer mehr Fällen, dass Daten elektronisch übermittelt werden. Was dem Finanzamt Arbeit abnimmt, bedeutet oft zusätzlichen Aufwand für die Steuerzahler. So müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 alle Steuerzahler, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben. In erster Linie trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler.
Allerdings steckt der Teufel im Detail, denn betroffen sind ebenso zahlreiche Kapitalanleger. Die Betroffenen übersehen nämlich leicht, dass auch eine bloße Beteiligung an einem gewerblichen Fonds, wie oft bei Immobilien üblich, zu Gewinneinkünften und damit zur neuen Übermittlungspflicht führt. Der Deutsche Steuerberaterverband hat diese Regelung bereits kritisiert und fordert vom Bundesfinanzministerium eine Ausnahme für Steuerzahler, die allein aufgrund einer Fondsbeteiligung zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet sind.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch