Bauzeitzinsen als Herstellungskosten
Können Zinsen während der Bauzeit nicht als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, weil die Vermietungsabsicht erst später entsteht, dann zählen sie zu den abschreibbaren Herstellungskosten.
Auf die Bauzeit entfallende Zinsen für ein Vermietungsobjekt können normalerweise schon während der Bauzeit als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden. Schwieriger wird es, wenn der Immobilienbesitzer sich erst nach der Fertigstellung entscheidet, das Objekt zu vermieten. In diesem Fall können die Zinsen nach Ansicht des Finanzgerichts München den Herstellungskosten zugeschlagen und damit über die Abschreibung für die Immobilie steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt hat gegen dieses Urteil jetzt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, weil der Besitzer im Streitfall die Immobilie eigentlich verkaufen wollte und sich erst einige Jahre später zur Vermietung entschlossen hatte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv