Meldungen ab 2013 nur noch mit Authentifizierung
Spätestens ab dem 1. Januar 2013 müssen alle Lohnsteueranmeldungen und Meldungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer mit einer Signatur versehen an das Finanzamt übermittelt werden.
Ab dem 1. Januar 2013 können die Lohnsteueranmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung nur noch mit einem elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern weist jetzt darauf hin, dass das ebenfalls für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen gilt. Eine Übermittlung über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist dann nicht mehr möglich.
Fast alle Unternehmen müssen somit im ELSTER-Portal (http://www.elster.de) ein Zertifikat beantragen, sofern sie dies noch nicht getan haben. Es empfiehlt sich, die Registrierung möglichst bald vorzunehmen, weil die Finanzverwaltung einerseits vor möglichen organisatorischen oder technischen Engpässen zum Jahreswechsel warnt, und zum anderen die Software damit rechtzeitig entsprechend konfiguriert werden kann.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente