Gemischt genutzte Räume sind nicht anteilig Arbeitszimmer
Die anteilige Miete für Küche, Bad und andere gemischt genutzte Räume lässt sich nicht als Teil der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen.
Frechheit siegt nicht immer - diese Lektion musste ein Architekt beim Finanzgericht Düsseldorf lernen. Er wollte nämlich neben den eigentlichen Arbeitszimmerkosten auch einen Teil der auf gemischt genutzte Räume wie Bad, Flur und Küche entfallenden Miete ebenfalls als Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Das Gericht meint aber, dass allein die Existenz eines Arbeitszimmers noch nicht dazu führe, dass auch andere Räume anteilig als beruflich genutzt gelten. Das Gesetz lasse nun mal nur den Abzug für Räume zu, die als häusliches Arbeitszimmer eingestuft werden können, und daran ändert auch die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen nichts.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025