Ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht abziehbar
Ausländische Sozialversicherungsbeiträge auf in Deutschland steuerfreie Einkünfte sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht steuerlich als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn sie sich auf Einkünfte beziehen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei sind. Im Streitfall ging es um Beiträge an die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung, die bereits in der Schweiz steuerlich berücksichtigt worden sind.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage