Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen
Dass für die Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen der normale Steuersatz statt der Abgeltungsteuer gilt, hält das Niedersächsische Finanzgericht für verfassungsgemäß.
Seit 2009 unterliegen die meisten Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Eine Ausnahme gilt unter anderem für Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen. Mit dieser Regelung musste sich das Finanzgericht Niedersachsen befassen und kam zu dem Ergebnis, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist. Es besteht also kein Anspruch darauf, auch auf Zinsen aus Angehörigendarlehen den Steuersatz der Abgeltungsteuer anzuwenden. Die Kläger haben jetzt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt in der Hoffnung, dass der zu einem anderen Ergebnis kommt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv