Neue Erbschaftsteuerbescheide ergehen nur noch vorläufig
Wegen der Zweifel des Bundesfinanzhofs an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer ergehen neue Erbschaftsteuerbescheide nur noch vorläufig, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht seine Bedenken über die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt. Im Hinblick auf diese Überprüfung des Gesetzes durch das Verfassungsgericht hat die Finanzverwaltung angeordnet, dass alle neuen Bescheide über Erbschaftsteuer nur noch vorläufig ergehen. Mit dem Vorläufigkeitsvermerk im Bescheid erübrigt sich also ein Einspruch, um den Bescheid offen zu halten, falls das Gericht das Gesetz sogar rückwirkend für verfassungswidrig erklären sollte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung