Vorabanforderung von Steuererklärungen
Wenn das Finanzamt eine Steuererklärung vor Ablauf der allgemeinen Abgabefrist anfordert, muss es konkret angeben, warum die Steuererklärung früher abgegeben werden soll.
Die automatisierte Vorabanforderung von Steuererklärungen vor der allgemeinen Frist, die die obersten Finanzbehörden der Länder jedes Jahr in einem Fristenerlass regeln, bedarf einer für den Steuerzahler nachvollziehbaren Begründung. Nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg genügt es nicht, dass die möglichen Gründe für eine Vorabanforderung im Fristenerlass aufgezählt sind. Für den Steuerzahler ist dann nämlich nicht erkennbar, welcher dieser Gründe für ihn gelten soll. Die Vorabanforderung muss also angeben, warum gerade der angeschriebene Steuerzahler seine Steuererklärung früher als allgemein üblich abgeben soll.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch