Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens
Entsprechend dem Rekordtief bei den Zinsen fällt auch der Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens in diesem Jahr noch einmal deutlich niedriger aus als im Vorjahr.
Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins bekannt gegeben, der für die Bewertung von Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zur Anwendung kommt. Der Basiszins beträgt in diesem Jahr 2,04 Prozent. Damit sinkt der Zinssatz noch einmal um 0,4 Prozent, nachdem er bereits im letzten Jahr um fast ein Prozent niedriger ausfiel. Die Niedrigzinsphase macht sich also auch hier deutlich bemerkbar.
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