Finanzverwaltung erkennt Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit an
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass die Einkommensteuer des Todesjahrs ebenfalls eine Nachlassverbindlichkeit ist.
Vor einigen Monaten hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die für das Todesjahr anfallende Einkommensteuer zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört, auch wenn sie zum Todeszeitpunkt noch nicht entstanden ist. Trotz des traurigen Kontexts ist diese Änderung der Rechtsprechung höchst erfreulich für die Steuerzahler, weil die Erbschaftsteuer dadurch fast immer niedriger ausfällt.
Im Einzelfall kann das einen erheblichen Betrag ausmachen - vor dem Bundesfinanzhof wurde beispielsweise um einen Einkommensteuerbetrag in Millionenhöhe gestritten. Noch erfreulicher ist, dass auch die Finanzverwaltung das Urteil akzeptiert: Die Finanzämter sind angewiesen, die gegenteilige Vorgabe in den Erbschaftsteuerrichtlinien nicht mehr anzuwenden, und zwar in allen noch offenen Fällen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage