Gnadenfrist für ELSTER-Übertragung ohne Zertifikat
Nun können Steueranmeldungen und andere ELSTER-Meldungen doch noch bis zum 31. August auch ohne Zertifikat an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung müssen eigentlich seit dem 1. Januar 2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Kurzfristig hat sich die Finanzverwaltung nun doch auf eine Gnadenfrist für diejenigen Unternehmer besonnen, die immer noch kein Zertifikat beantragt haben: Bis zum 31. August 2013 werden nun Abgaben weiterhin auch ohne Authentifizierung akzeptiert.
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