Unangemessenes Geschäftsführergehalt
Auch wenn die Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines externen Beirats liegt, kann die Vergütung trotzdem unangemessen hoch sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Das Gehalt eines Geschäftsführers kann auch dann unangemessen sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines Beirats liegt, der mit gesellschafterfremden Personen besetzt ist. Das Finanzgericht Münster hat mit diesem Urteil die Grundsätze des Bundesfinanzhofs zur Beurteilung einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung von Leistungsbeziehungen erstmals auch auf eine GmbH mit Beirat angewandt. Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen