Einsprüche gegen zumutbare Belastung ruhen weiterhin
Auch wenn die Finanzgerichte die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für verfassungsgemäß halten, will die Finanzverwaltung Einsprüche vorerst weiter Ruhen lassen, weil beim Bundesfinanzhof noch Nichtzulassungsbeschwerden anhängig sind.
Mittlerweile haben zwei Finanzgerichte entschieden, dass die Regelung über die zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß ist. In beiden Fällen haben die Gerichte keine Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, doch die Kläger haben jeweils eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Zwar führt so eine Nichtzulassungsbeschwerde anders als echte Revisionsverfahren eigentlich nicht dazu, dass Einsprüche in vergleichbaren Fällen automatisch Ruhen. Die Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland haben die Finanzämter aber angewiesen, Einsprüche, die sich gegen die zumutbare Eigenbelastung richten, aus Zweckmäßigkeitsgründen zunächst trotzdem weiter ruhen zu lassen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch