Besteuerung von Spekulationsgewinnen
Der Bundesfinanzhof lässt prüfen, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig ist.
Wenn Sie Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder Verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen, dann wird für diesen Gewinn die so genannte Spekulationssteuer fällig. Der Bundesfinanzhof holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage ein, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften verfassungsgemäß ist. Nach Auffassung der Finanzrichter wird der Vollzug der Steuernorm weitgehend vereitelt, weil nur wenige Bürger ihre Spekulationsgewinne in der Steuererklärung angeben. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Steuerbescheid in Hinsicht auf die Spekulationssteuer vorläufig ist und gegebenenfalls mit Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen