Bekämpfung von Steuerstraftaten
Auf Initiative einiger Bundesländer hat der Bundesrat eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre beschlossen.
Baden-Württemberg und Hamburg wollen die Bekämpfung von Steuerstraftaten verbessern. In einem Gesetzentwurf schlagen sie daher vor, für alle Fälle einer Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung auf zehn Jahre festzulegen. Dieses "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten" hat der Bundesrat am 3. Mai 2013 beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch