Vorläufig keine Besteuerung von Scheinrenditen
Weil die Steuerpflicht von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem umstritten ist, hat das Finanzgericht Köln die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Anleger, die auf Schneeballsysteme hereinfallen, sind gleich doppelt gestraft. Neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals will das Finanzamt auch noch die vom Anbieter auf dem Papier gutgeschriebenen Erträge besteuern. Das Finanzgericht Köln gewährt jetzt aber den Anlegern der BCI (Business Capital Investors Corporation) vorläufig Rechtsschutz und hat entschieden, dass entsprechende Steuerbescheide bis auf weiteres nicht vollzogen werden dürfen. In der Rechtsprechung sei nämlich umstritten, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen führen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage