Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen
Die Eltern von Zwillingen können gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, weil jeder Elternteil für jeweils eines der beiden Zwillingskinder Elterngeld beantragen kann.
Doppeltes Elternglück haben die Eltern von Zwillingen gleich in mehrfacher Hinsicht. Das Bundessozialgericht hat nämlich entschieden, dass die Eltern doppeltes Elterngeld geltend machen können. Jedem Elternteil stehen also bis zu 12 Monate Elterngeld für das eine und als Partnermonate zwei Monatsbeträge für das jeweils andere Zwillingskind zu. Damit können Zwillingseltern quasi gleichzeitig Elterngeld beziehen, und zwar jeder für jeweils eines der beiden Kinder. Zwar sieht das Elterngeldgesetz bei Mehrlingsgeburten schon eine Erhöhung des Elterngeldes um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind vor. Das ändert aber nichts am auf Einkommensersatz gerichteten Elterngeldanspruch für Mehrlingskinder. Allerdings kann nicht ein Elternteil gleichzeitig zweimal Elterngeld geltend machen, denn das ist durch das Gesetz ausgeschlossen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung