Verzicht auf Mehrstimmrecht
Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.
Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt keine Schenkung an die anderen Gesellschafter vor, auch wenn sich der Wert ihrer Anteile dadurch erhöht. Mit dieser Entscheidung gebietet der Bundesfinanzhof der Kreativität des Finanzamts Einhalt, das nach der Änderung des Gesellschaftervertrags einer GmbH eigentlich Schenkungsteuer festsetzen wollte. Eine Schenkung verlange eine Vermögensverschiebung, also eine Vermögensminderung beim Schenker und eine Vermögensmehrung beim Empfänger der Schenkung. Diese Voraussetzung sei hier aber nicht erfüllt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung