Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts
Die Vorgabe, dass in die Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auch die anteiligen Gemeinkosten einzubeziehen sind, hat die Finanzverwaltung vorerst wieder rückwirkend aufgehoben.
Mit der Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien wurde das bisherige Bewertungswahlrecht für die Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gestrichen. Jetzt sind Kosten der allgemeinen Verwaltung, für soziale Einrichtungen des Betriebs und weitere Gemeinkosten anteilig mit in die Herstellungskosten einzubeziehen. Wegen des mit dieser Neuregelung verbundenen nur schwer abschätzbaren Erfüllungsaufwands für die Unternehmen hat das Bundesfinanzministerium die Neuregelung aber wieder quasi außer Kraft gesetzt.
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