Ermittlung des Gewinns beim Investitionsabzugsbetrag
Das Finanzgericht Köln legt die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag großzügig aus und zählt zumindest die Auflösung einer früheren Anpsarabschreibung nicht als Betriebseinnahme.
Den Investitionsabzugsbetrag können EÜR-Rechner nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Jahresgewinn nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Was aber alles zum Gewinn zählt, ist dabei umstritten. Das Finanzgericht Köln jedenfalls meint, dass zumindest die Auflösung einer früheren Ansparabschreibungen samt Gewinnzuschlag nicht als Betriebseinnahme zu berücksichtigen ist. Eine höchstrichterliche Entscheidung wird noch folgen, denn beim Bundesfinanzhof ist die Revision des Verfahrens anhängig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch