Einbau einer Dachgaube ist keine begünstigte Handwerkerleistung
Auch wenn der Wohnraumgewinn nur minimal ist, zählt der Einbau einer Dachgaube als steuerlich nicht begünstigte Neubaumaßnahme.
Während Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt sind, ist für Neubaumaßnahmen keine steuerliche Förderung vorgesehen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat daher einem Ehepaar die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen verweigert, nachdem die Eheleute nachträglich eine Dachgaube einbauen ließen. Als Neubaumaßnahme sieht das Gericht nämlich alle Maßnahmen an, die im Zusammenhang mit der Schaffung oder Erweiterung von Wohnfläche stehen. Das gilt selbst dann, wenn die Erweiterung nur geringfügig ausfällt - im Streitfall ging es um 2,40 Quadratmeter.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus