Bettensteuer ist verfassungsgemäß
Wieder einmal ist die Klage gegen eine Bettensteuer ohne Erfolg geblieben - in diesem Fall in Hamburg.
Wie viele andere Städte hat auch Hamburg eine Bettensteuer eingeführt, die dort als Kultur- und Tourismustaxe bezeichnet wird. Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Hotelbetreibers hat das Finanzgericht Hamburg aber abgewiesen, weil es die Bettensteuer nicht für verfassungsrechtlich fragwürdig hält.
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