Unbestimmte Regelungen machen Tantieme zur verdeckten Gewinnausschüttung
Auch wenn die Tantieme ordnungsgemäß vereinbart ist, kann sie zur verdeckten Gewinnausschüttung werden, falls die Vereinbarung unklare Regelungen über die Höhe der Tantieme enthält.
Eine unklare Regelung in einer ansonsten korrekten Tantiemevereinbarung kann aus der Tantieme eine verdeckte Gewinnausschüttung machen. Diese Erfahrung machte ein Gesellschafter-Geschäftsführer vor dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt. Weil in der Tantiemevereinbarung eine mögliche Kürzung vorgesehen war, wenn die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft es erfordert, qualifizierte das Gericht die Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Regelung war nämlich so unbestimmt, dass nicht ersichtlich war, ob und in welcher Höhe die Tantiemenansprüche letztlich Bestand haben würden. Auf die Angemessenheit der Geschäftsführervergütung kommt es dann ebenso nicht mehr an wie auf die Fremdüblichkeit und tatsächliche Durchführung der Vereinbarung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale