Unbestimmte Regelungen machen Tantieme zur verdeckten Gewinnausschüttung
Auch wenn die Tantieme ordnungsgemäß vereinbart ist, kann sie zur verdeckten Gewinnausschüttung werden, falls die Vereinbarung unklare Regelungen über die Höhe der Tantieme enthält.
Eine unklare Regelung in einer ansonsten korrekten Tantiemevereinbarung kann aus der Tantieme eine verdeckte Gewinnausschüttung machen. Diese Erfahrung machte ein Gesellschafter-Geschäftsführer vor dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt. Weil in der Tantiemevereinbarung eine mögliche Kürzung vorgesehen war, wenn die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft es erfordert, qualifizierte das Gericht die Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Regelung war nämlich so unbestimmt, dass nicht ersichtlich war, ob und in welcher Höhe die Tantiemenansprüche letztlich Bestand haben würden. Auf die Angemessenheit der Geschäftsführervergütung kommt es dann ebenso nicht mehr an wie auf die Fremdüblichkeit und tatsächliche Durchführung der Vereinbarung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch