Maßnahmen zur Unterstützung der Taifunopfer auf den Philippinen
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen und Spenden zugunsten der Taifunopfer auf den Philippinen angeordnet.
Durch den Taifun "Haiyan" sind auf den Philippinen beträchtliche Schäden entstanden. Wie bei anderen Naturkatastrophen zuvor hat die Finanzverwaltung auch hier wieder diverse steuerliche Erleichterungen und Vereinfachungen beschlossen. Insbesondere genügt für Spenden auf alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen eingerichtet wurden, ohne betragsmäßige Beschränkung der Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug oder bei Online-Banking der PC-Ausdruck als Spendennachweis. Diese und weitere steuerliche Maßnahmen hat das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben zusammengefasst.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung