Verwaltungsanweisung zur Privatnutzung von Elektrofahrzeugen
Das Bundesfinanzministerium hat einen ersten Entwurf für eine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil aus der Privatnutzung von Elektrodienstwagen vorgelegt.
Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde im letzten Jahr eine Begünstigungsregelung für die Privatnutzung von Dienstwagen mit Elektroantrieb geschaffen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt den Entwurf einer Verwaltungsanweisung vorgelegt, in der Details zur Anwendung und Berechnung des Steuervorteils geregelt werden. Gleichzeitig weist das Ministerium auch darauf hin, dass grundsätzlich auch Brennstoffzellenfahrzeuge von dem Steuervorteil erfasst werden aber aufgrund ihrer deutlich niedrigeren Batteriekapazität nicht in gleicher Weise gefördert werden. Eine Regelung, wie auch diese Fahrzeuge in gleicher Höhe begünstigt werden können, will das Ministerium aber erst dann vorlegen, wenn entsprechende Autos in größerer Zahl am Markt verfügbar sind.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen