Streit um Solidaritätszuschlag geht in die nächste Runde
Das Niedersächsische Finanzgericht legt dem Bundesverfassungsgericht erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vor.
Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit des Solidaritätszuschlags ist fast so alt wie der Zuschlag selbst. Bisher haben die Finanzgerichte den Zuschlag mehrheitlich abgesegnet. Doch zumindest das Finanzgericht Niedersachsen kann sich nicht mit dieser Mehrheitsmeinung anfreunden und hält den Soli nach wie vor für verfassungswidrig. Das Gericht hatte dem Bundesverfassungsgericht schon einmal seine Bedenken vorgelegt, doch diese Vorlage hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, weil es die Vorlage nicht für ausreichend begründet hielt.
Die Hoffnung der Verfassungsrichter, auf diese Weise der heiklen Frage entgehen zu können, wird sich jedoch nicht erfüllen, denn die niedersächsischen Finanzrichter ließen sich von dem Beschluss nicht beirren. Sie haben dem Bundesverfassungsgericht die Frage jetzt erneut vorgelegt - diesmal mit einer insgesamt 70 Seiten umfassenden Begründung. So einfach wird sich das Bundesverfassungsgericht diesmal also nicht aus der Affäre ziehen können.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch