Erbschaftsteuer auf Anspruch aus einer Direktversicherung
Der Anspruch aus einer Direktversicherung ist nur dann erbschaftsteuerfrei, wenn der Erbe den Familienverhältnissen nach auch Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenversorgung hätte.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unterliegen Ansprüche auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, die Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers zustehen, nicht der Erbschaftsteuer. Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung erbschaftsteuerrechtlich nicht anders behandelt werden sollen als die Bezüge, die Hinterbliebene kraft Gesetzes erhalten, beispielsweise die Witwen- und Waisenrente. Für den Anspruch aus einer Direktversicherung gilt diese Steuerfreiheit aber nur dann, wenn der Erbe die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, die für einen gesetzlichen Rentenanspruch gelten. Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Lebensgefährte daher Erbschaftsteuer auf den Anspruch aus der Direktversicherung zahlen muss, weil ihm auch keine Witwerrente zustehen würde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung