Verfassungsbeschwerde gegen Steuerdaten-Ankauf gescheitert
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verwertung der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten ist abgewiesen worden.
Die Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gegen die Verwertung einer Steuerdaten-CD, die das Land im Jahr 2012 erworben hatte, hatte keinen Erfolg. Der betroffene Steuerzahler werde nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, meint das Gericht. In verfassungsrechtlicher Hinsicht führe selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne weiteres zu einem Verwertungsverbot. Allerdings gebe es auch im Strafverfahren keine Wahrheitsermittlung um jeden Preis. Der Staat dürfe aus Eingriffen ohne Rechtsgrundlage grundsätzlich keinen Nutzen ziehen. Die Steuerfahnder müssen daher dem Richter beim Antrag auf einen Durchsuchungsbeschluss alle entscheidungserheblichen Tatsachen mitteilen, auch die Abwägungsentscheidung der Steuerbehörden über den Ankauf der Daten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch