Bewertungsabschlag für Mietwohnungen gilt nicht für Erbbaurecht
Der Bewertungsabschlag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Mietwohnungen gilt nicht für ein Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist.
Für zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz gibt es bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer einen Bewertungsabschlag von 10 %, wenn die Immobilie nicht zu einem ohnehin begünstigten Betriebsvermögen gehört. Dieser Bewertungsabschlag gilt aber nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf nicht für ein Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist. Zwar stünden auf dem Grundstück vermietete Wohnimmobilien, für die der Erbbauberechtigte nach Auslaufen des Erbbaurechts Anspruch auf eine Entschädigung hat. Aber zum Zeitpunkt ist der Empfänger eben noch nicht Eigentümer der Wohnimmobilien und damit mit dem Eigentümer eines unbebauten Grundstücks vergleichbar.
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