Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnungen im Bau
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Das Finanzgericht Düsseldorf hat daher in einem Fall die Steuerermäßigung für noch im Bau befindliche Mietwohnungen abgesegnet. Die Steuerermäßigung setze nicht voraus, dass der Erblasser selbst einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Ausrechend ist, dass der Erblasser eine konkrete Vermietungsabsicht gehabt und diese selbst noch in Gang gesetzt hat.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage