Unterstützung der Hochwasser-Opfer auf dem Balkan
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe auf dem Balkan veranlasst.
Starke, anhaltende Regenfälle hatten in Südosteuropa ganze Landstriche überschwemmt, die Strom- und Trinkwasserversorgung unterbrochen und Brücken zerstört, so dass einige Dörfer von der Außenwelt abgeschnitten sind. Eine zusätzliche Bedrohung geht von freigespülten Minen aus dem Bosnienkrieg aus. Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium auch diesmal in einem Schreiben die steuerlichen Erleichterungen für Spenden und Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Opfer aufgelistet. Die Erleichterungen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen bei früheren Naturkatastrophen und gelten für Hilfsmaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2014 durchgeführt werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage