Beschwerden zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verfahren zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen.
Regelmäßig sorgt die steuerfreie Aufwandspauschale der Bundestagsabgeordneten für Schlagzeilen, wenn wieder einmal ein Versuch unternommen wird, dieses Recht auch für andere Steuerzahler einzuklagen. Damit ist jetzt Schluss, denn nach dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht sind jetzt auch Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die steuerfreie Pauschale wird damit weiter ein Dorn im Auge vieler Steuerzahler bleiben, die keinen Anspruch auf eine vergleichbare steuerfreie Leistung haben. Wer unter Hinweis auf die Verfahren einen Einspruch beim Finanzamt eingelegt hatte, wird nun vom Finanzamt aufgefordert, den Einspruch zurückzunehmen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage