Beschwerden zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verfahren zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen.
Regelmäßig sorgt die steuerfreie Aufwandspauschale der Bundestagsabgeordneten für Schlagzeilen, wenn wieder einmal ein Versuch unternommen wird, dieses Recht auch für andere Steuerzahler einzuklagen. Damit ist jetzt Schluss, denn nach dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht sind jetzt auch Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die steuerfreie Pauschale wird damit weiter ein Dorn im Auge vieler Steuerzahler bleiben, die keinen Anspruch auf eine vergleichbare steuerfreie Leistung haben. Wer unter Hinweis auf die Verfahren einen Einspruch beim Finanzamt eingelegt hatte, wird nun vom Finanzamt aufgefordert, den Einspruch zurückzunehmen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale