Bundesverfassungsgericht nimmt Erbschaftsteuerrecht auseinander
Bald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Erbschaftsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Steuerermäßigungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig sind.
In der mündlichen Verhandlung am 8. Juli 2014 hat das Bundesverfassungsgericht kaum ein gutes Haar an den Begünstigungen für Erben von Unternehmensvermögen gelassen. Nach den Fragen, die die Richter den Vertretern der Bundesregierung gestellt haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Verschonungsregelungen im Herbst durch das anstehende Urteil des Gerichts ins Wanken geraten, erheblich gestiegen. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband hin. Damit bleibt nur noch wenig Zeit, sich die derzeit noch gültigen Regeln durch eine Nachfolgeregelung und geregelte Vermögensübergabe zu sichern. Wirklich sicher ist der Steuervorteil nur, wenn bereits ein Steuerbescheid vorliegt. Der hätte nämlich auch dann Bestand, wenn das Gericht eine rückwirkende Teilnichtigkeit ausspricht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt