Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung
Ein Unternehmer braucht keine Taxi-Genehmigung, um Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz von 7 % anbieten zu können.
Das Umsatzsteuergesetz sieht für eine Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz von 7 % nur zwei Voraussetzungen vor, nämlich die Art des Beförderungsmittels und die Wegstrecke. Eine Notwendigkeit, dass der leistende Unternehmer selbst eine Taxi-Genehmigung haben muss, sieht das Finanzgericht Münster aber nicht. Es hat daher zugunsten eines Unternehmens entschieden, das eine Patientenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz angeboten hatte. Weil es selbst keine Taxi-Genehmigung besaß, griff es auf ein Subunternehmen zurück.
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